Flurförderzeugführer/in
Die meisten Unfälle sind oft auf eine mangelhafte Ausbildung der Staplerfahrer zurückzuführen.
Im wahren Alltag erhalten Staplerfahrer oft nur einen „Crash-Kurs“ von einem halben Tag und werden dann auf die Menschheit losgelassen. Ein echtes Kosten- und Gesundheitsrisiko! Aus diesem Grund hat man die Grundsätze zur Ausbildung von Gabelstapler-Fahrern/innen überarbeitet und inhaltlich wesentlich ergänzt.
Ab wann ist man Fahrer/in?
Als Fahrer/in wird man nach §7 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ bezeichnet, wenn nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz des BGG 925 ausgebildet wurde. Dabei gliedert sich die Ausbildung in 3 Stufen von 3 Tagen bzw. 20 Lehreinheiten.